Geldauflagen für wünschdirwas e.V.

Richter mit Hammer

Wir sind als gemeinnütziger Verein in der Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Kennziffer E-02816 eingetragen. In einem Strafverfahren können die Richterinnen oder Richter unter Auflagen von einem Urteil absehen. Die Voraussetzung der Einstellung des Gerichtsverfahrens ist zumeist die Zahlung einer festgelegten Summe an eine Spendenorganisation durch den Beschuldigten.   

Als Richterin oder Richter können Sie unsere Vereinsarbeit mit einer Zuweisung der Geldauflage an wünschdirwas e.V. unterstützen. Wir garantieren Ihnen fristgerechte Informationen zu eingehenden und ausstehenden Zahlungseingängen, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und erstellen selbstverständlich keine Spendenbescheinigungen. Gerne senden wir Ihnen Materialien für Ihre Zuweisung, wie Überweisungsträger mit dem Aufdruck „Keine Spende – gerichtliche Auflage“, Aufkleber mit Anschrift und Bankverbindung oder Informationsmaterial zu unserem Verein zu.  

Sind Sie selbst von einer Geldauflage betroffen, so können Sie der Staatsanwaltschaft oder dem Richter vorschlagen, das Geld wünschdirwas e.V. zu Gute kommen zu lassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass für Zahlungen dieser Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden dürfen.