Unabhängige Prüfung und Bescheinigung 2019

Die unterjährige Rechnungslegung erfolgt nach dem „Vier-Augen-Prinzip“.

Das Rechnungswesen (Finanz -und Anlagenbuchhaltung) sowie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung werden vom Verein vorbereitet und von der AHW Hunold & Partner mbH Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Köln, mittels Programmen der DATEV e.G., Nürnberg, abgewickelt.

wünschdirwas e.V. unterzieht die Jahresrechnung und die zugrundeliegende Buchführung einer freiwilligen Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Die Prüfung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 erfolgte durch Herrn Dipl.-Kfm. Axel Krahl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Köln.Dem Prüfungsbericht vom 9. September 2020 ist die folgende Gesamtaussage der Jahresrechnung zu entnehmen:

„Meine Prüfung hat ergeben, dass die Jahresrechnung insgesamt, d.h. als Gesamtaussage der Jahresrechnung, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung und Vermögensrechnung ergibt, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung und der Satzung des Vereins entspricht.“

Der Wirtschaftsprüfer hat der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2019 des Vereins wünschdirwas e.V., Köln, unter dem Datum vom 9. September 2020 eine uneingeschränkte Bescheinigung erteilt:

„Bescheinigung des Prüfers

An den Vorstand des wünschdirwas e.V., Köln:

Ich habe die Jahresrechnung – bestehend aus der Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung und der Vermögenrechnung – unter Zugrundelegung der Buchführung des wünschdirwas e.V. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung abzugeben. (…) Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und ihrer Auslegung durch die IDW RS HFA 14.“